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Welche Nummer braucht die Kfz-Versicherung? Alle wichtigen Infos

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Bei der Anmeldung oder dem Wechsel einer Kfz-Versicherung stellt sich oft die Frage, welche Nummern und Daten tatsächlich benötigt werden. Für die Kfz-Versicherung werden primär die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN) aus dem Fahrzeugschein benötigt, sowie die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für die Zulassung bei der Behörde. Diese Angaben ermöglichen es der Versicherung, das Fahrzeug eindeutig zu identifizieren und den korrekten Versicherungsbeitrag zu berechnen.

Ein Auto vor einem Versicherungsbüro, ein Versicherungsagent prüft Dokumente an einem Schreibtisch.

Die HSN und TSN befinden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Punkten 2.1 und 2.2. Mit diesen siebenstelligen Nummern können Versicherungen, Werkstätten und Behörden jedes Fahrzeugmodell genau zuordnen. Die eVB-Nummer hingegen ist der Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle, dass für das Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht.

Neben diesen zentralen Nummern sind weitere Unterlagen und Angaben erforderlich, um ein Fahrzeug ordnungsgemäß zu versichern und zuzulassen. Die genaue Kenntnis aller notwendigen Dokumente erspart Zeit und verhindert Verzögerungen bei der Zulassungsstelle.

Wichtige Nummern und Unterlagen für die Kfz-Versicherung

Für den Abschluss und die Zulassung einer Kfz-Versicherung benötigen Fahrzeughalter verschiedene Nummern und Dokumente. Die elektronische Versicherungsbestätigung, spezifische Fahrzeugkennzahlen und die Versicherungsunterlagen bilden die Grundlage für eine ordnungsgemäße Versicherung und Zulassung.

Die Bedeutung der eVB-Nummer

Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben, die als elektronische Versicherungsbestätigung dient. Sie stellt den offiziellen Nachweis dar, dass für ein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Ohne diese Nummer ist keine Fahrzeugzulassung möglich, da die Kfz-Haftpflicht in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zulassungsstelle ruft über die eVB-Nummer die relevanten Versicherungsdaten online ab.

Die eVB-Nummer hat in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Ausstellung. Fahrzeughalter erhalten sie direkt von ihrer Versicherungsgesellschaft nach Abschluss der Kfz-Versicherung online oder auf Anfrage. Die Nummer ist personenbezogen und darf nur für den angegebenen Fahrzeughalter verwendet werden.

Nach der Zulassung wandelt sich die vorläufige Deckung in einen vollwertigen Versicherungsschutz um. Die Versicherungspolice wird erst nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags erstellt.

Schlüsselnummern: HSN und TSN

Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN) identifizieren jedes Fahrzeug eindeutig. Diese Nummern befinden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Punkten 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN).

Versicherungsgesellschaften benötigen beide Schlüsselnummern zur Berechnung der Versicherungsprämie und zur korrekten Risikoeinschätzung. Die HSN identifiziert den Fahrzeughersteller, während die TSN den spezifischen Fahrzeugtyp angibt.

Wichtige Verwendungszwecke:

  • Berechnung der Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer
  • Ermittlung passender Ersatzteile in Werkstätten
  • Abruf fahrzeugbezogener Informationen durch Behörden

Ohne Fahrzeugschein können Halter die HSN über die jährlich vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlichte Herstellerliste oder über Autodatenbanken ermitteln.

Versicherungsnummer und Versicherungspolice

Die Versicherungsnummer ist die eindeutige Kennung des Versicherungsvertrags bei der Versicherungsgesellschaft. Sie unterscheidet sich von der eVB-Nummer und dient zur Identifikation des bestehenden Versicherungsvertrags im laufenden Betrieb.

Die Versicherungspolice dokumentiert alle Details des Versicherungsschutzes, einschließlich der Deckungssumme und des Leistungsumfangs. Fahrzeughalter erhalten sie nach Vertragsabschluss und sollten sie stets griffbereit halten.

Zur Versicherungsanmeldung werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die Schadenfreiheitsklasse bei Versicherungswechsel

Die Deckungskarte enthält die Kontaktdaten des Versicherers und ermöglicht im Schadensfall die schnelle Abwicklung. Sie dient als Versicherungsnachweis bei Unfällen im In- und Ausland.

Angaben und Dokumente bei der Kfz-Zulassung und Anmeldung

Bei der Kfz-Anmeldung müssen Fahrzeughalter verschiedene Dokumente und Daten bereitstellen. Dazu gehören vollständige Fahrzeugpapiere, persönliche Identitätsnachweise sowie spezifische Unterlagen je nach Fahrzeugtyp und Versicherungssituation.

Erforderliche Fahrzeugdaten und Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbehörde benötigt zur Anmeldung die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Diese Dokumente enthalten alle relevanten Fahrzeugdaten, die für die Zulassung erforderlich sind.

In den Zulassungsbescheinigungen finden sich wichtige Kennzahlen wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN). Diese Schlüsselnummern, auch als KBA-Nummern bezeichnet, identifizieren das Fahrzeug eindeutig und werden sowohl von der Kfz-Zulassungsstelle als auch von der Versicherung benötigt.

Bei der Online-Zulassung über i-Kfz müssen die Sicherheitscodes auf beiden Zulassungsbescheinigungen unbeschädigt und verdeckt sein. Diese Codes werden während des Online-Verfahrens freigerubbelt und eingegeben.

Für Saisonkennzeichen gelten die gleichen Dokumentenanforderungen, jedoch muss der gewünschte Zeitraum bei der Anmeldung angegeben werden.

Personenbezogene Angaben und Identitätsnachweise

Der Fahrzeughalter muss sich bei der Kfz-Zulassungsstelle mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Bei der Online-Fahrzeuganmeldung wird ein neuer Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel benötigt.

Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ist zwingend erforderlich. Diese siebenstellige Nummer erhält der Versicherungsnehmer von seiner Kfz-Versicherung als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne eVB-Nummer verweigert die Zulassungsstelle die Anmeldung.

Falls der Versicherungsnehmer nicht mit dem Fahrzeughalter identisch ist, müssen beide Personen bei der Versicherung angegeben werden. Bei der Zulassungsstelle gilt jedoch der eingetragene Halter als Antragsteller.

Für die i-Kfz-Anmeldung benötigt man zusätzlich ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp2 sowie die PIN zum Personalausweis.

Spezielle Anforderungen bei Gebrauchtwagen und Versicherungswechsel

Bei einem Gebrauchtwagen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II vom Vorbesitzer vorliegen. Die Kfz-Zulassungsstelle prüft, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet wurde oder eine Umschreibung direkt erfolgen kann.

Ein Fahrzeugwechsel erfordert neue Fahrzeugdaten für die Versicherung. HSN und TSN-Nummer des neuen Fahrzeugs müssen der Versicherung mitgeteilt werden, damit diese die korrekte eVB-Nummer ausstellen kann. Die Typschlüsselnummer bestimmt maßgeblich die Versicherungsprämie.

Bei einem Versicherungswechsel ohne Halterwechsel kann die bestehende Zulassung beibehalten werden. Der neue Versicherer stellt eine neue eVB-Nummer aus, die der Zulassungsbehörde gemeldet werden muss. Bei Neuwagen entfällt die Vorlage alter Zulassungspapiere, jedoch benötigt die Kfz-Zulassungsstelle die COC-Papiere (Certificate of Conformity) oder eine Datenbestätigung des Herstellers.